Maßnahmen für die Direktvermarktung
Corona bedingt Einschränkungen in praktisch allen Lebensbereichen – wie sind aber die Direktvermarkter betroffen. Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat die rechtliche Situation zusammengefasst:
Corona bedingt Einschränkungen in praktisch allen Lebensbereichen – wie sind aber die Direktvermarkter betroffen. Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat die rechtliche Situation zusammengefasst:
Der Vorstand der landwirtschaftlichen Wildtierhalter in der Steiermark hat auf Antrag von Obmann Franz Münzer beschlossen, dass für das laufende Jahr 2020 ausnahmsweise kein Mitgliedsbeitrag eingehoben wird.
Brandenburg: ASP bei Wildschwein am 9. September festgestellt; deutscher Schweinemarkt bricht zusammen, Exporte gestoppt, Preisdruck am europäischen Markt.
Die Covid-19-Investitionsprämie soll spürbare Anreize für Investitionen – auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – schaffen. Die Netto-Investition muss 5.000 € betragen und kann bauliche Investitionen und Maschinen und Geräte umfassen.
Im September gilt es, alles für die Ernte vorzubereiten. Alle Einrichtungen für eine reibungslose Schlachtung müssen kontrolliert und gewartet werden. Es ist ein frühzeitiger Kontakt mit dem Beschautierarzt herzustellen.
Ende August 2020 geltende Corona-Regeln
Der Mund- und Nasenschutz (MNS) hat sich als recht wirksamer Schutz erwiesen. Auch psychologisch ist er wirksam, weil damit das Gefahrenbewusstsein höher ist. Auch der Abstand von mindestens 1 m wird leichter eingehalten.